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§ 1 |
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§ 2 |
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§ 3 |
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§ 4 |
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§ 5 |
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Finanzordnung
Finanzordnung
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§ 1 Fälligkeit des Beitrags
(1) Der Beitrag ist zum 01.01. jeden Jahres im Voraus für alle Mitglieder fällig.
(2) Bei neu aufgenommen Mitgliedern wird der Beitrag monatsgenau abgerechnet. Der erste fällige Monat des Beitrags wird aus dem Monatsdatum des Aufnahmeantrags der geleisteten Unterschrift entnommen und fällig.
(3) Die Gebühren und sonstigen Leistungen sind einen Monat nach dem erbrachten oder beschlossenen Zeitpunkt fällig.
(4) Die Beiträge, Gebühren und sonstigen Leistungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Beiträge können auch per Rechnung bezahlt werden.
§ 2 Beitrag
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Gruppen |
Mitglieder |
Zusatzbeitrag |
Zusatzbeitrag |
Zusatzbeitrag |
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Jahresbeitrag für Erwachsene
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€ 55,00 |
€ 35,00 |
€ 35,00 |
€ 45,00
ab 01.01.2013 |
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Jahresbeitrag Rentner ab 65 Jahre |
€ 45,00 |
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Jahresbeitrag ab 18 Jahre für Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Azubis, Schüler und Frührentner bei Vorlage einer Bescheinigung ¹ |
€ 45,00 |
€ 35,00 |
€ 35,00 |
€ 45,00
ab 01.01.2013 |
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Jahresbeitrag für Jugendliche
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€ 25,00 |
€ 55,00 |
€ 55,00 |
€ 75,00
ab 01.01.2013 |
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Jahresbeitrag für Kinder |
€ 25,00 |
€ 55,00 |
€ 55,00 |
€ 75,00
ab 01.01.2013 |
¹ Nachweis für Ermäßigungen:
Alle Wehr- und Zivildienstleistenden, Studenten, Azubis und Schüler von 18 bis 27 Jahren und Frührentner weisen wir darauf hin, dass eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages nur gewährt wird, wenn bis spätestens 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres ein entsprechender Nachweis in der Geschäftsstelle hinterlegt wird. Nachträglich gebrachte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.
(2) Nützt ein aktives Mitglied mehrere Abteilungen, wird der höhere aktive Zusatzbeitrag fällig.
§ 3 Beitragsbefreiung
(1) Mitglieder, die zum Ehrenmitglied ernannt wurden, sind vom Beitrag befreit.
(2) Der Vereinsausschuss kann Mitglieder vom Beitrag befreien, stunden oder prozentualen Rabatt mit einer einfachen Mehrheit beschließen.
(3) Beitragsbefreiung der Trainer und Übungsleiter im FC Aschheim e.V. sind folgend geregelt:
Trainer/Übungsleiter mit einer Aufwandsentschädigung bzw. einem Gehalt:
a) bis € 1.200,00 sind beitragsfrei
b) von € 1.200,00 bis € 2.100,00 zahlen den halben Beitrag
c) ab € 2.100,00 zahlen den vollen Beitrag
Es zählt jeweils der Trainer/Übungsleiter-Stand zum 01.01. eines Jahres.
Wenn der Trainer in einer Abteilung aktiv ist, muss der volle "Zusatzbeitrag" der jeweiligen Abteilung bezahlt werden (z.B. Spieler in der Senioren-Mannschaft).
(4) Die als Schiedsrichter geführten Mitglieder im FC Aschheim e.V. sind vom Beitrag befreit.
Wenn der Schiedsrichter in einer Abteilung aktiv ist, muss der volle "Zusatzbeitrag" der jeweiligen Abteilung bezahlt werden.
§ 4 Gebühren und sonstige Leistungen
(1) Wenn es von Mitgliedern gewünscht wird, den Beitrag per Rechnung zu bezahlen, wird eine Gebühr von € 2,00 erhoben.
(2) Fehlbuchungen bei Lastschriftverfahren, wird eine Gebühr von € 8,00 erhoben. Die so genannten Fehlbuchungen können entstehen durch:
• Angabe der falschen
Kontoverbindung
• nicht bekannt geben einer Kontoänderung
• eine Nicht-Deckung des Kontos
• unberechtigten Widerspruchs der Abbuchung
(3) Die JFG-Gebühr von € 64,00 wird bei allen aktiven Mitgliedern, die in der JFG Helenental als Mitglied im Alter von 11 bis 18 Jahren geführt werden, erhoben. Die Gebühr wird Fußball-Saison mäßig abgerechnet.
§ 5 Inkrafttreten und Schlussbestimmung
(1) Die Beiträge §2 der Finanzordnung wurden durch die Hauptversammlung am 15.03.2012 beschlossen und gelten Rückwirkend zum 01.01.2012.
(2) Die Finanzordnung wurde durch die Vereinsausschusssitzung am 05.09.2011 beschlossen.
(3) Sofern die Finanzordnung keine Regelungen enthält, gilt die Vereinssatzung.
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