Laut der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29. Mai 2020, muss jeder Sportverein für die Sportanlage eine Hygieneschutzkonzept erstellen und die Mitglieder informieren. Bitte lest es Euch durch und wendet es auch an!

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